
Kulturland
Das Kulturland in Giswil ist in die Allmend, das Aaried und in übriges Kulturland unterteilt. Die Teile im Aaried sowie das übrige Kulturland werden alle 10 Jahre unter den pachtberechtigten Korporationsbürgerinnen und Korporationsbürgern verlost.
Informationen
In der Kulturlandverordnung wird die Abgabe, Bewirtschaftung und Verwaltung des landwirtschaftlich nutzbaren Kulturlandes der Korporation Giswil geregelt.
Zu den zentralen Aufgaben einer Korporation gehört die Verwaltung und Bewirtschaftung des eigenen Bodens. Zum Grundbesitz der Korporation Giswil gehört neben dem Wald landwirtschaftliches Kulturland und Alpen. Als oft grosse Landbesitzer sind die Korporationen wichtige Partner der Politischen Gemeinden bei Baulanderschliessungen, Arrondierungen sowie bei öffentlichen Projekten mit Landbedarf. Zu den Hecken, Einzelbaumbeständen und dem Naturschutzgebiet Äussere Allmend gilt es im Talboden besonders Sorge zu tragen. Auch im Tourismusbereich sind die Korporationen wichtige Akteure.
Während der Sommermonate können Zeltlagerplätze an drei unterschiedlichen Standorten gemietet werden.
- Pfedli (bis max. 50 Personen)
- Grundwald/Grundrüti (bis max. 60 Personen)
- Forstwald 1 + 2 (bis max. 120 Personen)
- diese Lagerplätze können auch einzeln gemietet werden
Allmendteile Tauschen
Zwecks besserer Bewirtschaftung können Allmendteile, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Kulturlandkommission, getauscht werden. Tauschwillige Pächter haben einen schriftlichen Antrag an die Kulturlandkommission zu stellen.
Das Antragsformular finden Sie hier: zum Formular
Kulturlandverlosung Vollmacht
Nachfolgend kommen Sie zur Vorlage für die benötigte Vollmacht, wenn Sie nicht selber an der Kulturlandverlosung teilnehmen können.





