Strassenunterhalt

Der Unterhalt der rund 75 km korporationseigenen Waldstrassen erfolgt durch den eigenen Forstbetrieb. Dieser verfügt über den entsprechenden multifunktional einsetzbaren Maschinenpark und konnte sich in den vergangenen Jahren ein grosses Fachwissen im Bereich Strassenunterhalt aufbauen.
Informationen
Damit die Waldpflege und die Holzschläge effizient ausgeführt werden können, sind gute Erschliessungsstrassen eine wichtige Voraussetzung.
Vielfach dienen diese Waldstrassen auch der Erschliessung von Alpgebieten oder touristischen Bedürfnissen (rund 30 % der Waldstrassenlänge), womit eine Mehrfachnutzung gegeben ist.
Ein grosser Teil der Alp- und Waldstrassen sind mit einem Fahrverbot belegt und dürfen nur mit einer Ausnahmefahrbewilligung befahren werden. Es wird diesbezüglich auf die Ausführungsbestimmungen über das Befahren von Waldstrassen und -wegen (GDB 930.321) verwiesen.
Bei Fragen oder bei Anspruch auf Berechtigung einer Ausnahmefahrbewilligung für Strassen der Korporation Giswil melden Sie sich bitte frühzeitig bei der Geschäftsstelle der Korporation Giswil.




















