Unsere Kommissionen
Die ständigen Kommissionen beraten die anstehenden Geschäfte in den jeweiligen Ressorts, entscheiden darüber oder machen Empfehlungen an den Korporationsrat. Die delegierten Korporationsräte präsidieren die Kommissionen.
Die Kommissionsmitglieder werden jeweils auf vier Jahre vom Korporationsrat gewählt.
Das Protokoll wird durch die Geschäftsstelle verfasst.
Personal- und Finanzkommission
Forstkommission
In der Verordnung über die Bewirtschaftung und Verwaltung der Wälder der Korporation Giswil (Forstverordnung) vom 15. Dezember 2011 sind die Aufgaben und Zuständigkeiten geregelt.
Der Leiter des Forstbetriebes der Korporation Giswil nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Kulturlandkommission
In der Verordnung über die Abgabe, Bewirtschaftung und Verwaltung des landwirtschaftlich nutzbaren Kulturlandes der Korporation Giswil (Kulturlandverordnung) vom 29. Mai 2013 sind die Aufgaben und Zuständigkeiten geregelt.
Energiekommission
Der Leiter Energie nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Strassenkommission
Je ein Mitglied stellen die Kulturland- und Forstkommission.
Der Leiter Forst und Strassen nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Immobilienkommission
Bau- und Hüttenkommission Lengegghütte
Der Pächter der Lengegghütte sowie der Bauleiter nehmen an den Sitzungen mit einer beratenden Funktion ohne Stimmrecht teil.