Anmeldung Korporationsbürgerrecht
Korporationsbürgerrecht Korporation Giswil
Anmeldung für das Jahr 2025
Angehende Korporationsbürgerinnen und Korporationsbürger der Korporation Giswil sind eingeladen das Anmeldeformular für das Jahr 2025 einzureichen.
Korporationsbürgerin oder Korporationsbürger kann gemäss Einung der Korporation Giswil vom 15. Dezember 2011 werden:
- die Ehegattin eines Korporationsbürgers oder der Ehegatte einer Korporationsbürgerin;
- wer von einer Korporationsbürgerin oder einem Korporationsbürger bis und mit zweiter Generation abstammt;
- wer unmittelbar von einer Bürgerin oder einem Bürger der Gemeinde Giswil abstammt, die oder der im Familienregister bzw. im Personenstandsregister als Bürger der Gemeinde Giswil eingetragen ist.
Weitere Bedingungen für den Erwerb sind:
- Besitz des Schweizer Bürgerrechts,
- Erfüllung des 18. Altersjahrs und
- Wohnsitz in der Gemeinde Giswil.
Die eingereichten Meldeformulare werden vom Korporationsrat überprüft. Der Entscheid über eine Aufnahme ins Korporationsbürgerrecht oder die Ablehnung des Gesuches wird den Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt.
Der Korporationsrat freut sich über viele interessierte Korporationsbürgerinnen und -bürger.
Zugehöriges
- Zuständiges Amt
- Korporation Giswil, Geschäftsstelle