Strassenkommission
Die Strassenkommission besteht aus fünf Mitgliedern, welche vom Korporationsrat jeweils auf vier Jahre gewählt werden. Der Ressortvorsteher leitet von Amtes wegen die Strassenkommission. Je ein Mitglied stellen die Kulturland- und Forstkommission. Der Betriebsleiter des Forstberiebes ist in die Strassenkommission eingebunden.
Das Protokoll wird von der Geschäftsstelle verfasst.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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