Kulturlandkommission
Die Kulturlandkommission besteht aus fünf Mitgliedern, welche vom Korporationsrat jeweils auf vier Jahre gewählt werden. Der Ressortvorsteher sowie sein Stellvertreter sind von Amtes wegen in der Kulturlandkommission.
In der Verordnung über die Abgabe, Bewirtschaftung und Verwaltung des landwirtschaftlich nutzbaren Kulturlandes der Korporation Giswil (Kulturlandverordnung) vom 29. Mai 2013 sind die Aufgaben und Zuständigkeiten geregelt.
Das Protokoll wird von der Geschäftsstelle verfasst.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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