Korporationsrat
Der Korporationsrat besteht aus sieben Mitgliedern, welche auf die verfassungsmässige Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Anlässlich der Frühlingskorporationsversammlung vom 1. Juni 2022 wurde der Korporationsrat für die Amtsdauer 2022 bis 2026 gewählt. Die nächste Gesamterneuerungswahl findet im Jahre 2026 statt.
Im Einung der Korporation Giswil (Grundgesetz) vom 15. Dezember 2011 sind die Rechte, Aufgaben und Zuständigkeiten geregelt.
Das Protokoll der Ratssitzungen wird vom Geschäftsstellenleiter der Korporation Giswil verfasst.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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