Forstkommission
Die Forstkommission besteht aus fünf Mitgliedern, welche vom Korporationsrat jeweils auf vier Jahre gewählt werden. Der Ressortvorsteher sowie sein Stellvertreter sind von Amtes wegen in der Forstkommission.
In der Verordnung über die Bewirtschaftung und Verwaltung der Wälder der Korporation Giswil (Forstverordnung) vom 15. Dezember 2011 sind die Aufgaben und Zuständigkeiten geregelt.
Der Leiter des Forstbetriebes der Korporation Giswil nimmt an die Sitzungen mit beratender Stimme teil. Das Protokoll wird von der Geschäftsstelle verfasst.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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