Energiekommission
Die Energiekommission besteht aus fünf Mitgliedern, welche vom Korporationsrat jeweils auf vier Jahre gewählt werden. Der Ressortvorsteher sowie sein Stellvertreter sind von Amtes wegen in der Energiekommission.
Der Leiter des Heizwerkes nimmt an die Sitzungen mit beratender Stimme teil. Das Protokoll wird von der Geschäftsstelle verfasst.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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